Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
GDBNDVerfSchVDV§ 26 Wahlpflichtlehrveranstaltungen
Stand: 01.10.2026
Sofern Module Wahlmöglichkeiten eröffnen, wählen die Studierenden eine bestimmte Anzahl von Lehrveranstaltungen im Rahmen der Vorgaben des Modulhandbuchs als Wahlpflichtlehrveranstaltungen aus.